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klicken Sie hierEs ist absolute kein Problem für Ausländer, in Costa Rica Immobilien zu erwerben und zu besitzen. Das costarikanische Recht gilt für alle und jedermann! Die Gesetzgebung sichert den Erwerb, den Besitz und Veräusserung von Grund und Boden, ohne Ausnahme der Herkunft einer Person!
Einschränkungen in dieser Gesetzgebung beziehen sich auf den Grunderwerb in der 200 Meter Zone der Küsten, an Flussmündungen, in der Nähe von Naturschutzgebieten und auf den vorgelagerten Inseln, sie gelten jedoch vorwiegend für Privatpersonen.
Die Registrierung des Grundbesitzes ist gut organisiert. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Costa Ricas sind alle Eigentumstitel im "Registro Nacional" einzutragen. Die Grundstücksdokumente enthalten selbstredend alle Informationen über die entsprechende Liegenschaft, einschliesslich aller Belastung durch Hypotheken, Weg- oder Niessbrauchsrechten.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, so ist anzuraten, vor dem Erwerb stets sorgfältige Recherchen anzustellen und zwar über den entsprechenden Eigentumstitel und auch eingetragene Belastungen wie Hypotheken oder Niessbrauchsrechte. Kopien vom jeweiligen Katasterplan und dem Kaufvertrag sollten dem Anwalt vor Unterschrift zur Überprüfung übergegeben werden. Die eigentliche Übertragung des Eigentumsrechts wird durch den Kaufvertrag rechtlich besiegelt. Erstreckt sich der Kaufprozess über einen längeren Zeitraum, so kann ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Dem Käufer einer Immobilie steht es frei, den Kaufvertrag als Einzelperson, mit anderen Personen zusammen oder im Namen einer Kapitalgesellschaft abzuschliessen.
Der Kaufvertrag wird durch einen amtlich zugelassenen Notar abgewickelt. Der Notar ist per Gesetz verpflichtet, neutrale Partei zu sein und als solche den Interessen beider Vertragspartner verpflichtet. Wer nicht genügend Spanisch-Kenntnisse besitzt, sollte einen deutschsprachigen Anwalt oder Übersetzer hinzuziehen.
Die Suche nach einer geeigneten Immobilie ist in der Regel sehr mühsam und zeitaufwendig. Seriöse Immobilienmakler sind somit sicher eine wertvolle Hilfe! Sie können Ihnen nicht nur einen Grossteil an Arbeit abnehmen, sie kennen sich aber auch bestens aus im Angebotsdschungel des costarikanischen Immobilienmarktes.
Die Anwaltshonorare richten sich bei Immobiliengeschäften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Laut Tabelle beträgt das Anwaltshonorar zwischen 1,25 bis 1,5% des tatsächlichen Verkaufspreises der Immobilie. Übertragungs- und Verkaufssteuern oder anfallende Gebühren sind in diesem Honorar nicht enthalten und belaufen sich auf ca. 2,7 %. Ein eingeschalteter Immobilienmakler berechnet in der Regel 5% des Verkaufspreises, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird.
Siehe auch: